Wir müssen die Veränderung sein,
die wir in der Welt sehen wollen.
(Mahatma Ghandi)
Wir müssen die Veränderung sein,
die wir in der Welt sehen wollen.
1.1 Für das Vertragsverhältnis gelten ausschließlich die folgenden Konditionen. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind gegenstandslos.
1.2 Alle Informationen aus der Zusammenarbeit mit Ihnen werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltene Unterlagen werden nach deren Abschluss an Sie zurückgegeben oder vernichtet, sofern Sie dies wünschen.
2.1 Art, Umfang und Zeit der Leistung ergeben sich aus der schriftlichen oder elektronischen Auftragsbestätigung von KPMO.
3.1. Die vereinbarten Preise gelten ab Geschäftssitz KPMO in Berlin. Die bei Leistung gültige Umsatzsteuer wird gesondert in Rechnung gestellt.
3.2. Es gelten die Preise entsprechend der jeweils gültigen Preislisten von KPMO sowie den darin vorgesehenen Bedingungen. Alle Rechnungen sind innerhalb von 4 Wochen zur Zahlung fällig.
3.3. Die Urheberrechte an gestellten Schulungs- oder sonstigen Unterlagen verbleiben bei KPMO.
Der Kunde hat mit Bezahlung der vereinbarten Leistung ein einfaches Nutzungsrecht daran.
3.5 Der Kunde kann gegen Forderungen von KPMO nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten eigenen Forderungen aufrechnen.
4.1. KPMO haftet bei einem von ihr zu vertretenden Personenschaden unbeschränkt.
Im Falle von Sach- und/oder Vermögensschäden ist eine Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
4.2. Schadenersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Vermögensschäden, Betriebsunterbrechung, Informationsverlusten, entgangenen Gewinns,
fehlerhafter Beratung oder Einsatzvorbereitung oder Verlust von Daten sind ausgeschlossen.
Die vorstehenden Haftungsausschlüsse umfassen sowohl vertragliche als auch außer- vertragliche Ansprüche, z.B. aus Forderungsverletzung, aus der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und aus unerlaubter Handlung.
Dies gilt nicht, soweit KPMO zwingend haftet, z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz oder in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, des Fehlers zugesicherter Eigenschaften oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Der Schadenersatz für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
5.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche. Die Gewährleistungsfrist gegenüber Vollkaufleuten ist auf 12 Monate begrenzt. Für Nichtkaufleute beträgt die Gewährleistungsfrist 24 Monate.
5.2 Eventuell auftretende Mängel hat der Kunde unverzüglich KPMO mitzuteilen. Dabei hat der Kunde auszuführen, wie sich der Mangel auswirkt und unter welchen Umständen er auftritt. KPMO wird Mängel ggfs. unentgeltlich ausbessern.
Sollte die Beeinträchtigung des vertragsgemäßen Gebrauchs nicht innerhalb einer angemessenen Frist behoben sein, so ist der Kunde zur Herabsetzung des Vergütungsanspruchs berechtigt. Der Kunde wird KPMO bei der Fehlerfeststellung und Mängelbeseitigung unentgeltlich unterstützen.
5.3 Sind gemeldete Mängel KPMO nicht zuzurechnen, hat der Kunde den Zeitaufwand und die angefallenen Kosten für die Mängelsuche und ggfs. Beseitigung KPMO zu deren aktuellen Stundensätzen zu vergüten.
5.4 Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, personell geeignete Teilnehmer zu Schulungs - oder Coachingzwecken zu entsenden.
6.1. Bei Überschreiten einer vereinbarten Lieferfrist haftet KPMO unbeschadet Ziffer 4 nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im übrigen ist jede Haftung für Schäden ausgeschlossen.
6.2 Im Falle von Krankheit oder anderen personenbedingten Verhinderungen ist KPMO berechtigt, die Leistungstermine unter Angabe von Grund und der voraussichtlichen Dauer der Behinderung angemessen zu verschieben.
6.3 Verweigert der Kunde die Annahme der Leistung ganz oder teilweise oder kommt der Auftrag aus einem vom Kunde zu vertretenden Grunde nicht zur Durchführung, so kann KPMO unbeschadet des Anspruchs auf Bezahlung der für den Auftrag schon entstandenen Aufwendungen Schadenersatz in Höhe von 10 % des Auftragswertes oder des entsprechenden Teiles verlangen. Der wahlweise Anspruch von KPMO auf Erfüllung bleibt unberührt.
Alle Vereinbarungen im Rahmen des gesamten Vertragsverhältnisses bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, bzw. der schriftlichen Bestätigung durch KPMO.
8.1 Gerichtsstand ist der Sitz von KPMO in Berlin, sofern der Kunde Vollkaufmann ist.
8.2 Es gilt deutsches Recht.
Elektronische Daten werden ausschließlich zum Zwecke der Rechnungsstellung, zu Vor-Ort-Terminen oder zu Email-Kommunikation (auftrags-spezifische Kommunikation sowie Information zu Veranstaltungen oder sonstige das Unternehmen betreffende Informationen) genutzt. Auf Wunsch des Kunden werden sie jeder Zeit gelöscht. Rechnungen und Datenschutzeinwilligungen werden darüber hinaus in Papierform im Rahmen der gesetzlich definierten Fristen aufbewahrt.